Allgemeine Geschäftsbedingungen (gewerblich) Biskor®
Stand: 11/2012
1. Allgemeines
a) Die nachstehenden Bedingungen sind für alle von uns getätigten Verkäufe und
Lieferungen maßgebend, und zwar auch dann, wenn im Einzelfall ein besonderer Hinweis
auf sie nicht erfolgt. Einkaufsbedingungen, die unseren Bedingungen ganz oder teilweise
widersprechen, erkennen wir nicht an, und zwar auch dann nicht, wenn in Bestellschreiben
oder in sonstiger Weise die Konditionen des Käufers als allein gültig hingestellt werden.
b) Durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen oder der
einzelvertraglichen Absprachen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Die Vertragspartner werden eine rechtsunwirksame Bestimmung durch eine
andere im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichkommende Bestimmung ersetzen.
2. Mündliche Abmachungen
Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen gelten grundsätzlich nur für den Einzelfall
und für den jeweils vorgesehenen Zeitraum. Sie sind erst nach Eingang unserer
schriftlichen Bestätigung verbindlich. Durch Reisende und Vertreter vermittelte Aufträge
und sonstige Abmachungen sind erst nach Eingang unserer schriftlichen Bestätigung
geordert und für uns rechtsverbindlich.
3. Angebot
Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern und soweit sie nicht insgesamt oder für
bestimmte Bestandteile als fest bezeichnet sind. Vereinbaren wir mit dem Kunden
Handelsklauseln, so finden die INCOTERMS in ihrer jeweils neusten Fassung Anwendung.
Sie gehen diesen allgemeinen Lieferbedingungen vor.
4. Mitwirkungspflicht des Käufers, Muster, Qualität
Der Käufer ist verpflichtet, die Bestandteile und Eignung unserer jeweiligen Lieferung für
den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck und das Vorliegen der für ihn
maßgebenden Kriterien vor dem Einsatz im einzelnen zu untersuchen. Unsere Produkte
werden bei uns oder unseren Partnern nach gesicherten Methoden und Erkenntnissen
hergestellt. Mineralöle und deren Erzeugnisse sind weitestgehend Naturprodukte, sie
können Schwankungen unterliegen. Diese stellen keinen Mangel dar, soweit die
Schwankungen handelsüblich und dem Käufer zumutbar sind. Alle Muster, Proben,
Analysen und Daten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche
Beschaffenheit der Ware. Bei der Beurteilung der Qualität sind die branchenüblichen
Toleranzen zu berücksichtigen.
5. Lieferung
a) Allgemeines
Wir sind nur im Rahmen der uns tatsächlich zur Verfügung stehenden Mengen zur
Lieferung verpflichtet. Bei Warenmangel sind wir berechtigt, Mengenkürzungen
vorzunehmen. Werden in diesem Fall zusätzliche Bezugsquellen in Anspruch genommen
und treten dadurch Verteuerungen ein, können wir die Mehrkosten auch bei fester
Preisabsprache dem Kaufpreis zuschlagen. Die Ablehnung der Mehrkosten durch den
Käufer gibt uns die Rechte nach Ziffer 5f.
b) Liefermenge
Für die Feststellung der Liefermenge ist das bei der Versandstelle ermittelte Gewicht bzw.
Volumen maßgebend.
c) Gefahrtragung
Erfüllungsort für die Lieferung ist die Lieferstelle. Das Transportrisiko für Waren und
Transportmittel trägt der Käufer. Fehlen besondere Vereinbarungen, können wir nach
unserem Ermessen Beförderungswege, -art und -transportmittel auswählen.
Versicherungen schließen wir nur auf Weisung und Kosten des Käufers ab.
d) Preise
Ist die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung mit erhöhten oder zusätzlichen, gegenüber dem
Verkaufspreis zugrunde liegenden Nebenkosten wie Zölle, Frachten, Abgaben, Steuern
und dgl. bzw. erhöhten Arbeitslöhnen und/oder Rohstoffpreisen belastet, so ändert sich
der Verkaufspreis entsprechend. Umwegfrachten, Klein-, Hochwasser- oder Eiszuschläge
können dem Preis hinzugerechnet werden.
e) Abnahmeverzug
Verzögert sich die Abnahme durch den Käufer nach vertragsgemäßer Bereitstellung,
gehen sämtliche Nachteile und Schäden zu seinen Lasten, soweit der Käufer nicht
nachweist, dass diese Nachteile und Schäden auch dann eingetreten wären, wenn er
rechtzeitig die Ware abgenommen hätte.
f) Lieferbedingungen
Höhere Gewalt z.B. Krieg, Unruhen, Sabotage, Betriebsstörungen, Arbeitskampf,
behördliche Maßnahmen, Versorgungs- und Transportstörungen, Warenverknappung)
sowie andere unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignisse, die die Lieferung –
auch soweit unsere Vorlieferanten betroffen sind – verhindern oder
erschweren, berechtigen uns zu Preiszuschlägen und/oder zum vollen oder teilweisen
Vertragsrücktritt ohne Verpflichtung zum Schadensersatz.
Bei länger anhaltenden Störungen sind wir berechtigt, für die Dauer der Behinderung
einschließlich angemessener Vor- und Anlaufzeit, die Lieferung – auch regional – zu
beschränken und die zur Verfügung stehenden Mengen nach billigem Ermessen (§ 315
BGB) auf alle Abnehmer zu verteilen. Hinsichtlich der nicht gelieferten Menge sind die
Parteien von ihrer Abnahme-/Lieferverpflichtung befreit. Ein Käufer oder von uns erklärter
Rücktritt bezieht sich nicht auf erfolgte Teillieferungen.
g) Sicherheitsvorschriften
Bei Selbstabholung haftet der Käufer für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und
stellt uns insoweit von allen Schadensersatzansprüchen, insbesondere solchen gemäß
§§ 116 SGB X und 6 EFZG frei. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen
Bestimmungen für den Transport von Waren liegt allein beim Käufer oder seinem
Beauftragtem. Der Käufer ist für entsprechenden Belehrungen seiner Beauftragten
verantwortlich.
6. Beanstandungen, Gewährleistungen
Beanstandungen unverpackter, gelieferter Ware sind vor Entleeren des Gebindes mit
sachlicher Begründung unverzüglich schriftlich an uns zu melden. Im Übrigen bleibt es bei
der Regelung der §§ 377, 378 HGB. Bei Sachmängeln der Ware besteht nur ein Anspruch
des Käufers auf Ersatzlieferung. Schlägt die Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer nach
seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises
verlangen. Bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft haften wir nach den gesetzlichen
Bestimmungen der §§ 463,, 480 Abs. 2, 635 BGB. Dies gilt auch, sofern die
Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit wir eine
wesentliche Vertragspflicht verletzen, beschränkt sich die Schadensersatzhaftung auf den
Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, bei Kaufleuten jedoch
höchstens auf den dreifachen Abrechnungswert der Lieferung, durch die der Käufer
geschädigt ist. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht
für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Die Haftung wegen
zwingender Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
7. Allgemeine Haftung
Bei allen sonstigen, nicht mit der Gewährleistungshaftung zusammenhängenden
Schadensersatzhaftungen haften wir im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach
den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit wir außerhalb der Gewährleistungen eine
vertragswesentliche Pflicht schuldhaft verletzen, ist die Haftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung
ausgeschlossen, die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes
bleibt unberührt. In jedem Fall ist die Haftung durch uns der Höhe nach auf den
Nettorechnungswert der einzelnen mangelhaften Lieferungen beschränkt. Der Käufer
haftet uns für die Einhaltung der von ihm und seinen Abnehmern zu beachtenden Zoll –
und Mineralölsteuervorschriften. Bringt der Käufer bei der Bestellung die von ihm
gewünschte mineralölsteuerliche Behandlung der Waren nicht eindeutig zum Ausdruck, so
erfolgt diese nach unserem Ermessen. Der Käufer haftet auch ohne Verschulden für die
Mineralölsteuer und sonstige Abgaben, die wir als Folge bestimmungswidriger
Verwendung der Ware bezahlen müssen.
8. Preise
Die Preise vom Liefertag sind nur für die betreffende Lieferung rechtsgültig. Ein
Rechtsanspruch für spätere Lieferungen nach einem längeren Zeitraum kann nicht
abgeleitet werden.
9. Verpackung, Transport
Sind dem Käufer von uns Transportmittel {siehe a)} beigestellt, trägt er bis zu deren
Wiedereingang auf der Lieferstelle jede Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung
dieser Transportmittel, auch in Fällen höherer Gewalt. Bestimmte Ankunftszeiten und
Eingangstemperaturen der Ware können nicht garantiert werde.
a) Gebinde (Leihgebinde/ Gebinde vom Käufer)
Die vom Käufer bereitgestellten Gebinde sind sauber und völlig entleert auf seine Gefahr
und frachtfrei an die Lieferstelle einzusenden. Wir sind nicht verpflichtet, solche Gebinde
auf Entleerung, Sauberkeit, Eignung, Fassungsvermögen und anderes zu prüfen. Von uns
beigestellte Gebinde (z.B. Fass) bleiben als Leihgebinde unser Eigentum. Sie dürfen nur
zum Transport und zur Lagerung der von uns gelieferten Waren verwendet werden,
andernfalls sind wir zur sofortigen Rückforderung berechtigt. Bei nicht rechtzeitiger
Rückgabe oder Rückgabe in beschädigtem und/oder verschmutztem Zustand können wir
eine von uns festzusetzenden angemessenen Entschädigung, wahlweise auch Wertersatz,
unetr Ablehnung der Rücknahme verlangen.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware geht erst mit vollständiger Bezahlung aller unserer Forderungen aus
der Geschäftsverbindung zwischen dem Käufer und uns (einschließlich künftig
entstehender Forderungen aus den gegenseitigen Geschäftsverbindungen) bei
Hereinnahme von Wechseln und Schecks erst mit deren unwiderruflicher Gutschrift in das
Eigentum des Käufers über. Vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen ist der
Käufer nur solange berechtigt, unsere Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu
veräußern, zu verarbeiten oder zu verbrauchen, wie er sich nicht im Zahlungsrückstand
befindet. Er darf die Ware weder verpfänden noch sicherungshalber übereignen.
Gleichzeitig wird vereinbart, dass der Käufer unser Eigentum unentgeltlich, jedoch unter
Haftung für Vorsatz und Fahrlässigkeit, für uns verwahrt. Der Käufer wird uns auf
verlangen die Namen der Drittschuldner und die vollen Beträge der Forderung mitteilen
sowie die Drittschuldner von der Abtretung unterrichten. Der Käufer ist zur Einziehung der
abgetretenen Forderungen nur solange berechtigt, wie er sich mit seinen
Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht im Rückstand befindet. Soweit unsere
Forderungen fällig sind, hat er eingezogene Beträge sofort an uns abzuführen. Der Käufer
wird uns unverzüglich jeden Zugriff Dritter auf unsere Rechte hinweisen. Wir werden die
uns nach den vorstehenden Absätzen zustehenden Sicherungen auf Verlangen des
Käufers nach unserer Wahl insoweit freigeben, als deren Wert unsere zu sichernden
Forderungen um 10% übersteigt.
11. Zahlung
Zahlung hat ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung bzw. zum
vereinbarten/angegebenen Termin zu erfolgen. Bei Zahlung durch Überweisung oder
Scheck gilt der Tag der Gutschrift des Gegenwertes als Eingangstag. Sofern der Käufer
nicht ausdrückliche Bestimmungen trifft, kann der Verkäufer eingehende Zahlungen nach
seinem Belieben verrechnen. Die Aufrechnung ist uns gegenüber nur mit von und
anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Zurückhaltung
von Zahlungen wegen Gegenansprüchen, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis
beruhen, oder wegen nicht zweifelsfrei berechtigten Gegenansprüchen aus demselben
Vertragsverhältnis ist nicht statthaft. Zahlungen dürfen nicht an Reisende oder Vertreter,
sondern stets nur unmittelbar an uns erfolgen.
12. Zahlungsverzug
Gerät der Vertragspartner mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte
für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners vor, so sind wir
berechtigt, die sofortige Vorauszahlung aller Forderungen zu verlangen oder
entsprechende Sicherheiten zu fordern. Bei Zielüberschreitung behalten wir uns die
Berechnung von Verzugszinsen nach dem jeweils gültigen und üblichen Kreditsatz der
Banken vor, auch dann, wenn die Bezahlung der Rechnung nicht von uns angemahnt
wurde. Bei Zielüberschreitung behalten wir uns vor, weitere Lieferungen zurückzustellen
bis zur endgültigen Bezahlung vorhergehender Lieferungen.
13. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Berlin. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten,
einschließlich Scheck- und Wechselklagen, ist Berlin, sofern der Käufer Vollkaufmann ist.
Für alle mit uns bestehenden Rechtsbeziehungen ist ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland maßgebend. Die Anwendung des „einheitlichen Gesetzes
über den internationalen Kauf beweglicher Sachen“ und des „ einheitlichen Gesetzes über
internationalen Verträgen über bewegliche Sachen“ ist ausgeschlossen. Wir sind
berechtigt, nach unserer Wahl auch am Sitz des Käufers zu klagen.
14. Datenschutz
Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten
über den Käufer, gleich ob dieser von ihm selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des
Datenschutzgesetzes zu verarbeiten.